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Allgemeine Bedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen durch Sardinia Natour

Für die Vermittlung von Reiseleistungen durch Sardinia Natour gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Sardinia Natour.

Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere private Ferienhausvermieter, Eigentümer von Landhöfen, Reiseservices etc.) ist Sardinia Natour ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers. Die Durchführung der gebuchten Reise als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten von Sardinia Natour.

Im Falle einer Buchung kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande.

Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Sofern für gewählte Preise, Waren oder Dienstleistungen besondere Regelungen oder Einschränkungen gelten, wird der Kunde vor der Buchung/vor dem Kauf auf diese gesondert hingewiesen.

I. Abschluss des Vermittlungsvertrages

1. Mit Ausfüllen der Informationsfelder und Abschluss des Buchungs- bzw. Kaufvorgangs bietet der Kunde Sardinia Natour den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Das Angebot kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) abgegeben werden.

Bei Abgabe eines Angebots über elektronische Medien (Internet) macht der Kunde Sardinia Natour ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. Der Kunde steht auch für alle in dem Angebot mit aufgeführten Teilnehmer sowie für seine eigenen Verpflichtungen ein.

2. Sardinia Natour behält sich die Annahme des Angebots vor. Wenn Sardinia Natour oder der Leistungsträger gegenüber dem Kunden schriftlich, fernmündlich, per E-Mail (elektronischer Post) oder in sonstiger Weise die Buchung bestätigt, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger ein Vertrag zustande.

3. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Leistungsträger bzw. Sardinia Natour ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Ein Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen, der nach Ablauf einer Frist von fünf Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt, kann nicht mehr berücksichtigt werden. Verspätet angezeigte Unrichtigkeiten bzw. Abweichungen berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

II Ferienhäuser mit Schwimmbad

Bei den Ferienhäusern mit Schwimmbad handelt es sich um private Anwesen der Leistungsträger, die nicht wie öffentliche Schwimmbäder einen Bademeister oder eine andere Aufsichtsperson verpflichten müssen.

Wir möchten unsere Kunden daher darauf hinweisen, dass die Nutzung des Schwimmbades für alle mitreisenden Personen auf eigene Gefahr erfolgt. Bitte nutzen Sie das Schwimmbad daher insbesondere mit Kindern sehr verantwortlich. Lassen Sie Ihre Kinder nie unbeaufsichtigt im Schwimmbad oder am Schwimmbad und befolgen Sie und alle Mitreisenden stets die allgemein vernünftigen Vorsichtregeln beim Benutzen von Schwimmanlagen wie u.a.:

Vermeiden Sie das Baden und Schwimmen unmittelbar nach den Mahlzeiten und während der Digestion.

Lassen Sie Kinder nie unbeaufsichtigt am und im Schwimmbad! Seien Sie vorsichtig an den Schwimmbadrändern.

Duschen Sie sich bitte vor der Nutzung des Schwimmbads sorgfältig ab, so dass auch der Sand des Meeres abgespült wird und nicht in die Umlaufpumpen des Schwimmbades gerät.

Sardinia Natour und die privaten Leistungsträger erfüllen mit diesen Hinweisen voll ihre Informationspflicht über die Risiken der Nutzung eines privaten Schwimmbades gegenüber den Kunden. Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular und der Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde Sardinia und den Eigentümer ausdrücklich von jeglicher Verantwortung und Haftung frei, die aus der Nutzung des Schwimmbades resultieren.

III. Bezahlung/Reiseunterlagen

1. Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung (gewöhnlich in Höhe von 30% der Reiseleistung) gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig bzw. gemäß der in der Buchungsunterlagen getroffenen Vereinbarung. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort fällig.

2. Die Zahlung kann grundsätzlich per Banküberweisung oder auf anderen vereinbarten Wegen erfolgen.

3. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann Sardinia Natour die angemeldeten Reiseleistungen zu Lasten des Kunden kostenpflichtig stornieren. Die Stornogebühren bemessen sich entsprechend den Regelungen unter III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Sardinia Natour erfüllt seine Vermittlungsleistung grundsätzlich mit dem Bereitstellen der Reiseunterlagen beziehungsweise sonstiger Dokumente.

IV. Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt die Reiseleistung nicht wahr oder erscheint nicht zu Mietbeginn, so kann Sardinia Natour eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Gesamtpreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen oder eine anderweitige Belegung des Mietobjekts zu erwerben ist, bestimmt. Sardinia Natour kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret anhand der nachweisbar entstandenen Kosten oder pauschalisiert berechnen. Sardinia Natour kann folgende pauschalierte Rücktrittsgebührenverlangen:

Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Belegungsbeginn 30%

Bei einem Rücktritt vom 29. bis 18. Tag vor Belegungsbeginn 50%

Bei einem Rücktritt vom 17. bis 10. Tag vor Belegungsbeginn 75%

Bei einem Rücktritt vom 09. bis 04. Tag vor Belegungsbeginn 90%

Bei einem Rücktritt vom 03. Tag vor Belegungsbeginn 100%

Es steht dem Kunden stets frei - auch bei Berechnung der pauschalierten Stornoentschädigung - nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von Sardinia Natour berechneten Höhe entstanden ist.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen !

2. Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reise- oder Mietbeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er Sardinia Natour zuvor anzuzeigen hat. Sardinia Natour behält sich vor, diese Person abzulehnen, so sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber Sardinia Natour auf den Gesamtpreis und sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

3. Zur Vermeidung der Belastung des Kunden mit den beschriebenen Rücktrittsgebühren wird der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung dringend angeraten.

V. Leistungs- und Preisänderung

1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Sardinia Natour oder dem Leistungsträger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reiseleistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

VI. Haftung von Sardinia Natour

1. Grundsätzlich ist Sardinia Natour ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger tätig und handelt im Auftrag und auf Rechnung des Leistungsträgers. In diesen Fällen haftet Sardinia Natour nicht für die von den jeweiligen Leistungsträgern gegenüber dem Kunden zu erbringenden

Leistungen.

2. Sardinia Natour haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Sardinia Natour haftet aus diesem Vertrag grundsätzlich nur bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten sowie in sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Sardinia Natour im Falle leichter Fahrlässigkeit ist beschränkt auf den Wert der gebuchten Reise, jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von Sardinia Natour bleibt hiervon unberührt. Sardinia Natour haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen.

VII. Gerichtsbarkeit

Gerichtstand ist Cagliari

Sardinia Natour di Katrin Monika Thomas Via Carrara 22 I-09126 Cagliari Steuernummer: 02928690920

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